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ZUM
SICHEREN PRÜFUNGSERFOLG MIT FACHKUNDIGEM PARTNER!
DAS WICHTIGSTE ZUERST: WIE KOMME ICH ZU MEINEM LERNFAHRAUSWEIS!
Seit dem 1. Dezember 2005 gilt:
"Alle Personen die erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der
Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen,
erhalten den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre auf
Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterbildung wird der Ausweis danach
unbefristet abgegeben. Bei einem Entzug des Führerausweises wird die
Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug
nach sich zieht, führt zu einer Annullierung der Fahrberechtigung.
Den Nothelferausweis brauchen Sie
spätestens, wenn sie das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises
einreichen wollen. Sie brauchen keinen Nothelferkurs zu absolvieren, wenn
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Sie schon im Besitze
eines Nothelferausweises sind, der noch nicht älter als 6 Jahre ist.
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Sie schon im Besitze
eines Führerausweises (ausgenommen Kategorie F, G und M) sind.
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Sie im Arzt- oder
Pflegeberuf tätig.
Melden Sie sich bei mir
zum Nothelferkurs unter
Telefon 079 217 97 17 an. Der Kurs findet im Theorielokal an der Kasimir Pfyfferstrasse
9,
6003 Luzern statt. Er kostet inkl. Ausweis Fr. 135.00.
Die nächsten Kursdaten
finden Sie auf der Seite Nothelferkurs.
1)
Bestellen Sie das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis bei mir unter
079 217 97 17.
2) Füllen Sie das Formular
vollständig aus.
3) Machen Sie den Sehtest bei
einem anerkannten Augenoptiker oder beim Augenarzt und lassen Sie sich das
Resultat auf Ihrem Formular bestätigen. Eine Liste anerkannter Augenoptiker
finden Sie unter
http://www.sov.ch/scripts/german/AO_Gruppen/LU/ROG_Luzern.cfm
4) Die Einwohnerkontrolle an
Ihrem Wohnort muss Ihren Wohnsitz und Ihre Identität auf dem Formular
bestätigen.
5) Senden Sie Ihr Gesuchsformular
zusammen mit zwei aktuellen, farbenen Passfotos im Format 35 x 45 mm und dem Original des Nothelferausweises
an das Strassenverkehrsamt Ihres
Wohnkantons.
Wenn Sie das Formular persönlich
beim Strassenverkehrsamt vorbeibringen müssen Sie nicht zur
Einwohnerkontrolle. Aber Sie müssen beim Strassenverkehrsamt alle erwähnten
Unterlagen mitbringen.
Zusätzlich bringen Schweizer den Schriftenempfangsschein und
Ausländer den Ausländerausweis im Original mit.
Es dauert in der Regel ca. 1 - 2
Wochen bis die Antwort bei Ihnen eintrifft. Sie erhalten das Anmeldeformular
für die Basistheorieprüfung. Bereiten Sie sich jetzt für die
Basistheorieprüfung vor. Dazu helfe ich Ihnen gerne. Nach der Anmeldung zur
Prüfung dauert es ca. 3 Wochen bis Sie diese ablegen können. Sobald Sie
Ihren Lernfahrausweis erhalten haben können wir mit den Fahrstunden beginnen.
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